Die Diagnose einer Zwangsstörung erweist sich in vielen
Fällen nicht als einfach. Vor allem muss der Patient selbst zu
der Erkenntnis kommen, dass mit ihm etwas nicht stimmt und eventuelle
Angstanfälle oder sogar Panikattacken eine tiefer gehende,
krankhafte Ursache haben. Die Diagnose wird dann anhand verschiedener
Kriterien erstellt, darunter spezielle Fragebögen, die genaue
Aussagen über Umfang und Verlauf der Zwangsstörungen
geben. Es gelten bestimmte Anforderungen, die erfüllt sein
müssen: – die Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen müssen
vom Patienten als solche erkannt werden – der Patient muss sich
gegen diese Zwänge aktiv wehren – die Zwänge müssen
einen unangenehmen Charakter haben und sich regelmäßig
wiederholen – die Zwänge müssen über einen Zeitraum
von zwei Wochen an den meisten Tagen auftreten |