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Sterbehilfe

Hier kommt die Betreuung Sterbender ins Spiel, die sich im Wesentlichen in vier Bereiche untergliedern lässt: Die passive Sterbehilfe mit den Verzicht lebensverlängernder medizinischer Maßnahmen, indirekte Sterbehilfe, also Medikamentengabe zur Schmerzlinderung mit einer unbeabsichtigten Beschleunigung des Sterbens, Suizidbeihilfe, etwa durch Beschaffung eines tödlichen Giftes oder die aktive Sterbehilfe durch Tötung auf Verlangen.

In der Rechtsmedizin ist diese Problematik ein sehr komplexes Thema, welches auch Befürchtungen des Missbrauchs aufkommen lässt. Dabei wird der Wunsch nach einer Sterbehilfe bei Betroffenen immer dann laut, wenn unerträgliche Schmerzen, Rechtsmedizin, Hilflosigkeit und Einsamkeit ins Spiel kommen. Für viele Ärzte bedeutet dieses Thema einen starken Konflikt mit der Berufsethik, also dem Eid des Heilens und Leben Rettens. Hier sind präzise gesetzliche Regelungen in Zukunft sehr wünschenswert.