Zahnarzt: Auf Bonusheft achten!
Die KKH berichtet weiter, dass 60 Prozent der Menschen, die ein Bonusheft besitzen, dieses nicht regelmäßig bei ihrem Zahnarztbesuch vorlegen würden und somit auch auf bares Geld verzichten würden.
Laut der KKH sei es den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland für die Behandlung beim Zahnarzt nur möglich einen Zuschuss zahlen, für den Restbetrag müsse der Versicherte selbst aufkommen.
Dieser “Eigenbetrag” sei jedoch zu vermindern. Wer kontinuierlich zu seinem Zahnarzt in die Behandlung gehe, erhalte einen höheren Zuschuss. Wenn die normalen Kontrolluntersuchungen fünf Jahre in Folge vom behandelten Arzt im Bonusheft eingetragen werden, steige der Zuschuss um 20 Prozent. Bei zehn Jahren schon um 30 Prozent.
Um diesen Bonus zu erhalten, müssen bei Erwachsenen mindestens ein Zahnarztaufenthalt, bei Kindern und Jugendlichen jeweils zwei Vorsorgeuntersuchungen im Jahr getätigt werden.