Irreführende Werbung bei Pillen
Beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln sollten die Verbraucher
genauer hinsehen und Produkte, die vermeintlich Wunder versprechen,
meiden. Das rät die Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt in einer
Übersicht über täuschende Werbestrategien. Besonders skeptisch
sollte man sein, wenn ein Mittel aufgrund seiner exotischen Herkunft
besonders attraktiv wirkt.
Eine Angabe, wie das Mittel helfe bei unheilbaren Krankheiten,
sollte skeptisch machen. Ebenso sollte man misstrauisch werden, wenn
nachvollziehbare Daten aus kontrollierten klinischen Studien fehlen
oder das Produkt schon Jahre lang in anderen Ländern angewendet
wird, ohne offiziell anerkannt zu sein.
Angstauslösende Aussagen, wie „60 Prozent aller Krankheiten
sind ernährungsbedingt- Der Tod sitzt im Darm- durch Produkt xy
regenerieren sich die Darmzellen“ sind verboten.
Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel, die wissenschaftlich
nicht belegt sind, sind nicht erlaubt, erklären die
Verbraucherschützer.
Erst kürzlich wurde ein niederländischer Anbieter von
Blasenkapseln wegen täuschender Werbeaussage abgemahnt. Die Wirkung
des Mittels sei wegen der Inhaltsstoffe, wie Cranberry und Extrakten
aus Kürbiskernsamen wissenschaftlich nicht belegt. Der Anbieter muss
solche Aussagen künftig auf dem deutschen Markt unterlassen.