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Stammzellengewinnung aus Nabelschnurblut

Unmittelbar nach der Geburt des neuen
Erdenbürgers bietet sich eine einmalige Chance, für das Kind über viele Jahre
hinweg eine sehr wertvolle Vorsorge zu treffen. Seit einiger Zeit ist es
möglich in einer speziellen Form von Blutbank das Nabelschnurblut des
Neugeborenen einzufrieren. Dieses Nabelschnurblut besitzt einen hohen
Prozentsatz an frühen adulten Stammzellen, die bereits heute bei vielen
Erkrankungen therapeutisch eingesetzt werden können. Für die Zukunft setzen
viele Mediziner große Hoffnung in die Therapie mit gerade diesen Zellen.

Stammzellen
sind Zellen, die das Potential in sich tragen, sich zu verschiedenen Zelltypen
entwickeln zu können. Das größte Differenzierungspotential haben dabei die sog.
embryonalen Stammzellen. Sie könne sich praktisch noch in jede Zellart des
Körpers entwickeln. Sie bilden im Embryo praktisch die Vorläufergewebe, aus
denen sich dann die reifen Gewebe und Organe bilden. Die Forschung mit diesen
embryonalen Stammzellen ist in Deutschland nur in sehr engen gesetzlichen
Grenzen erlaubt, denn die Gewinnung von dieser Form der Stammzellen ist
zwingend mit dem Absterben des Embryos verbunden und daher ethisch sehr
umstritten. Eine therapeutische Nutzung ist jedenfalls in absehbarer Zeit nicht
in Sicht.

Anders ist das bei den sog. adulten
Stammzellen, die dem Menschen ein Leben lang zur Verfügung stehen. Sie sind an
der Erneuerung sämtlicher Körpergewebe maßgeblich beteiligt.

Im Vergleich zu embryonalen Stammzellen sind
sie zwar weniger differenzierungsfähig, besitzen aber noch immer noch ein
enormes Potential.

Die Stammzellen, die aus dem Nabelschnurblut
des neugeborenen Kindes gewonnen werden, zählen zu den adulten Stammzellen,
sind aber noch differenzierungsfähiger als die Zellen beim Erwachsenen.

Gewinnt man nun diese Zellen aus dem
Nabelschnurblut und lagert sie in entsprechenden Blutbanken ein, so stehen sie
über viele Jahre hinweg zur Verfügung.

Entscheidet man sich dabei für eine private
Blutbank, so werden die Stammzellen nur für den Spender, also für das
neugeborene Kind vorgehalten. Das hat den Vorteil, dass die Gewebefaktoren in
jedem Falle passend sind. Andres als beim Blut ist hier nämlich nicht die
Blutgruppenzugehörigkeit entscheidend sondern das Übereinstimmen der Gewebefaktoren
zwischen Spender und Empfänger. Und da diese in diesem Falle identisch sind,
sind natürlich auch die Gewebefaktoren identisch. Erkrankt also in späteren
Jahren das Kind an einer Erkrankung, die mit Stammzellentherapie behandelbar
ist, stehen ihm seine eigenen Zellen, die aus dem Nabelschurblut gewonnen
wurden, zur Verfügung.

Es gibt allerdings auch Möglichkeit der
Einlagerung bei öffentlichen Blutbanken. Hier stehen die Zellen allen Patienten
mit den passenden Gewebefaktoren zur Verfügung und nicht nur dem Spender
selbst. Das ist in sofern von Vorteil, als es bei bestimmten Erkrankungen
sinnvoll ist, nicht mit den eigenen Stammzellen zu behandeln. Dies ist z.B. bei
bestimmten Leukämieformen der Fall. Hier hat es sich bisher als günstiger
erwiesen fremde Stammzellen zu verwenden, die aber natürlich auch in den
Gewebefaktoren passen müssen. Die Suche nach einem geeigneten Spender ist
leider oft sehr zeitaufwendig, Zeit, die im Erkrankungsfall oft recht knapp
ist.

Beide Formen der Einlagerung besitzen also
ihre Vorteile. Die öffentlichen Blutbanken stellen ihren Service kostenlos zur
Verfügung, bei privaten Anbietern ist die Aufbereitung und Einlagerung dagegen
mit einer (relativ geringen)Gebühr verbunden.