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Neuer Anlauf für die elektronische Gesundheitskarte

Gesundheitskarte (eGK).

Dies wurde seitens der “Hannoversche Allgemeine Zeitung”, unter Berufung auf den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen, bekanntgeben. Die Parteien haben sich folglich auf ein stark reduziertes Modell des kostspieligen IT-Projekts geeinigt.

Nun wird das Bundesgesundheitsministerium dazu veranlasst, einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Wege zu leiten. Zentrale Fragen blieben bis dato jedoch unbeantwortet: Zum Beispiel, wann genau die Gesundheitskarte in den Praxen anwendbar sein wird und ob die Ärzte tatsächlich dazu verpflichtet sind, die eGK anzunehmen.