Patientenverfügung
Die Ablehnung mancher
Behandlungen mag aus zu großen Schmerzen resultieren, mache
Behandlungen werden gar als menschenunwürdig empfunden. Um solchen
Situationen aus dem Weg zu gehen, kann in Form einer
Patientenverfügung vorbeugt werden. Im Fall der Fälle stehen
Entscheidungen rechtlicher, wirtschaftlicher oder finanzieller Art
an, die der Patient möglicherweise nicht bewältigen kann. Ist dies
nicht im Vorfeld geklärt, übernimmt ein hauptberuflicher Betreuer,
der von einem Betreuungsgericht bestimmt wird. Dieser führt dann die
Korrespondenz mit Banken, Ämtern und Versicherungen. Eine Person des
Vertrauens hingegen wird mittels einer Betreuungsverfügung und mit
einer Vorsorgevollmacht eingesetzt.
Parallel dazu sollte eine
Patientenverfügung aufgesetzt werden. Mit dieser übernimmt der
Wunschbevollmächtigte die Entscheidungen über die anstehenden
Behandlungen. In dem Schriftstück kann zum Beispiel auch die
Ablehnung bestimmter Therapien verfügt werden. Außerdem können
hier Unterlagen wie die Organverfügung, die Trauerverfügung, die
Pflegeverfügung sowie die Post- und Bankvollmacht festgelegt werden.