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Weniger Organspenden im Jahr 2013

Zustimmungslösung

Der wirkliche Skandal liege aber ganz woanders, heißt es weiter. Dem Bürger werden die notwendigen Informationen verweigert, um sich bewusst für oder gegen eine Organentnahme entscheiden zu können, heißt es in der Meldung von „KAO“. Die gesetzlich vorgeschriebenen Kampagnen der Krankenkassen seien zum größten Teil Werbung, sie erfüllten sogar teilweise den Tatbestand der arglistigen Täuschung.

Man spricht sich für die enge Zustimmungslösung aus. Sie besagt, dass nur jemand der für sich schriftlich nach neutraler Information einer Organentnahme zugestimmt hat, als Spender in Frage kommen darf.

„Das Vertrauen in diese Art von Medizin wird sich erst dann wiederherstellen lassen, wenn man nicht einseitig die Interessen der Empfänger, der Krankenhäuser und der Pharmaindustrie in den Mittelpunkt stellt, sondern auch die der potentiellen Spender nach Sterbebegleitung, Schmerzfreiheit und würdigem Abschied – schließlich wird um diese Menschen geworben“, sagt Gebhard Focke, Vorstandsmitglied von KAO.