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Gesetzentwurf: Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften

Außerdem
sollen diverse Klarstellungen in krankenversicherungsrechtlichen und
anderen Vorschriften erfolgen. Darunter fallen auch fristgebundene
Regelungen. Die befristeten Übergangsregelungen zur Einbeziehung
privater Abrechnungsstellen bei der Abrechnung von ambulanten
ärztlichen Leistungen bei Selektivverträgen und bei der
Notfallbehandlung im Krankenhaus wird beispielsweise noch einmal um
zwölf Monate bis zum 30. Juni 2011 verlängert. Dies berichtet das
Bundesministerium für Gesundheit in einer Pressemitteilung. Auch im
Arzneimittelbereich wird Neues umgesetzt: der Herstellerabschlag für
Arzneimittel ohne Festbetrag steigt von derzeit 6 Prozent auf 16
Prozent.

Zudem wird ein Preisstopp für zu Lasten der GKV abgegebene
Arzneimittel festgelegt. Dies gilt vom 1. August 2010 bis 31.
Dezember 2013, was eine Entlastung von rund 1,15 Milliarden Euro pro
Jahr zur Folge hat. Zwecks Datenschutzverbesserung und zur
Missbrauchsbekämpfung wird ein modernes
Versichertenstammdatenmanagement etabliert. Damit sollen sich
ungültige sowie als verloren oder gestohlen gemeldete Karten
identifizieren lassen.