Medikamentenabgabe ohne Rezept führt zu Entzug der Betriebserlaubnis
Klage eines 64-jährigen Apothekers ablehnte.
Diese habe nämlich verschreibungspflichtige Medikamente an einen Drogenabhängigen weitergegeben, ohne das dieser ihm ein Rezept vorgelegt hat. Zudem solle der Apotheker Medikamente mit aufputschender Wirkung abgegeben haben, so die Anklage.
Zu Beginn des Vorjahres wurde der Apotheker zu zwei Jahren Freiheitsstrafe seitens des Berliner Landgerichtes verurteilt. Zudem wurde ihm durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales die Betriebserlaubnis entzogen. Diese Maßnahmen wurden damit begründet, dass der man ein bedeutendes „Maß an Verantwortungslosigkeit“ an den Tag gelegt habe. Somit müsse man an seiner Zuverlässigkeit zweifeln, die der Mann durch dieses Verhalten in Frage gestellt habe.