Datensicherheit bei der elektronischen Gesundheitskarte
„Wir pochen im
Interesse der Patienten darauf, dass diese Technik sicher ist und
dass das Patient-Arzt-Verhältnis davon in keiner Weise
beeinträchtigt werden darf“, zitierte die Nachrichtenagentur ddp
den Vize-Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery,
am Donnerstag in Berlin. Die auf der Karte befindlichen Daten sollten
exklusiv dem Hausarzt und dem Patienten sowie behandelnden Fachärzten
zugänglich sein. Diese Patientendaten gehörten „mit Sicherheit
nicht in die Hände der Kostenträger, also der Krankenkassen“.
Zugleich stellte die Ärztekammer eine Studie vor, die sich mit
Telemedizin beschäftigt. Aus dieser geht hervor, dass mit 87 Prozent
eine große Mehrheit der Ärzte der Ansicht ist, dass die Telemedizin
immer bedeutsamer wird. „Der Erfolg der Telemedizin kann nicht mehr
in Frage gestellt werden“, sagte der Telematik-Experte der
Bundesärztekammer, Franz-Joseph Bartmann. In Zukunft sollen alle
Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte erhalten, die die
bisherige Krankenkassenkarte ersetzt. Auf der neuen Karte können
ganze Patientenakten gespeichert werden.